Das Set: Handschmeichler Herz und Herzkette glasklar
Dieses Herz ist als Handschmeichler eine schöne Erinnerung, um einen
geliebten Menschen immer und überall bei sich zu haben.
Die Herzkette glasklar ist ein dezentes Schmuckstück, die Lebensspuren sind im Herzen eingeschmolzen
Im Überblick
- Gewicht Handschmeichler Herz: ca. 130 - 140 g – Masse: ca. Ø 6 cm
- Gewicht Herzkette: ca. 12 - 14 g - Masse: ca. Ø 2 cm
- Entwurf aus einer Manufaktur in der EU
- Zertifikat
- Optional wird auf Ihren Wunsch die Restasche Pur Zur Natur beigesetzt
Preis € 499,- / CHF 599,-
Bitte beachten Sie, dass jede Erinnerungskristall, Gedenkskulptur und Gedenkschmuck aus unsere Kristallbestattungsangebot ein handgefertigtes Unikat ist und somit in den Dimensionen und Ausprägungen der einzelnen Parameter von Bildern oder Mustern abweichen kann.
Einschränkungen für das Bundesland Brandenburg
Im Bundesland Brandenburg sind ausschliesslich Erinnerungsskulpturen mit Haaren erlaubt.
Am 19.09.2018, hat der Landtag in Potsdam das Bestattungsgesetz für das Bundesland Brandenburg verschärft und die Rechte Hinterbliebener sowie Verstorbener deutlich eingeschränkt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung bestattungs- und gräberrechtlicher Vorschriften (Drucksache 6/9571) wurde mehrheitlich vom Landtag Brandenburg angenommen.
Neuer Bestandteil dieses Gesetzes ist, dass wer auf dem Gebiet des Bundeslandes Brandenburgs:
«…die Totenasche ganz oder teilweise der Beisetzung entzieht oder die Möglichkeit zur Entziehung vermittelt oder bei der Herstellung von Sachen verwendet oder die Möglichkeit zur Herstellung vermittelt,…»
eine Ordnungswidrigkeit begeht (BestG Brandenburg § 38 (1) Nr. 15). Das Gesetz gilt ab dem 20.09.2018 und lediglich für das Gebiet des Bundeslandes Brandenburg.
Wir bedauern diese Entscheidung der Politiker ausserordentlich.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen und allen Hinterbliebenen im Bundesland Brandenburg die Möglichkeit Haare in unsere Erinnerungsskulpturen einzuarbeiten.
Die Vermittlung, Herstellung und Besitz dieser Erinnerungsskulpturen mit Haaren einer verstorbenen Person ist in Brandenburg und Deutschland rechtlich völlig unbedenklich und legal.